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Reformierte Kirchgemeinde, 3770 Zweisimmen |
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Beinhaus / Kirchgemeindehaus |
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Das Beinhaus
Auch Zweisimmen verfügte in vorreformatorischer Zeit über ein Beinhaus – was eindeutig Ausdruck seiner Zentrumsfunktion war. Beinhäuser gehörten ab dem 11. Jahrhundert in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz mancherorts zum Ensemble von Kirche und Friedhof. Sie wurden gewöhnlich in Hanglage und zweigeschossig gebaut, wobei der untere Raum für die Aufbewahrung von Knochen, der obere als Kapelle für Totenmessen und sogenannte „Jahrzeiten“ bestimmt war. Die Verstorbenen waren damit „unter dem Altar“: im räumlichen wie auch im geistlichen Sinne. Im Schutz der Kirche erwarteten sie die Auferstehung. In der Glaubenswelt des Spätmittelalters übereignete der Sterbende seinen Leichnam der Obhut der Kirche. Die Bestattung erfolgte in geweihter Erde in räumlicher Nähe zum Kirchenaltar, womit die Nähe zum Allerheiligsten und zu den dort aufbewahrten Reliquien gegeben war. Erweiterungen des Friedhofes waren wegen dieser unerlässlichen Nähe nur beschränkt möglich. Bevölkerungswachstum, aber auch die ab Mitte des 14. Jahrhunderts in Europa grassierende Pest führte zu Raumnot auf den Friedhöfen. Zudem fanden die Bestattungen auf dem Areal eher unsystematisch statt; eine Ruhefrist der Gräber war unbekannt. Hier brachten die Beinhäuser eine angemessene Lösung. Beim Ausheben eines neuen Grabes zu Tage tretende Knochen (insbesondere Schädel, Oberschenkel- und Oberarmknochen) wurden hier von nun an sorgsam aufbewahrt, meist sogar kunstvoll aufgeschichtet. Wurden Beinhäuser bis etwa 1300 auf der Nordseite der Kirchen errichte, da „Norden“ in der Symbolik des Mittelalters die Seite der Dunkelheit, des Todes war, fand ab 1300 ein Umdenken statt. Beinhäuser wurden von nun an auf der Südseite platziert: Der Süden als Seite des Mittags, des Lichts, der Auferstehung. In dieser Lage wurde im Jahre 1481 auch das Beinhaus von Zweisimmen errichtet. Viele Jahre blieben ihm aber nicht für seine eigentliche Zweckbestimmung; denn bereits 1528 wurde auch im Simmental die Reformation durchgesetzt. Das im Jahr 2006 renovierte Beinhaus hat drei Räume; Unter- und Mittelgeschoss haben historische Prägung. Das Obergeschoss unter dem Steildach ist mit Sicherheit der einzige Raum weit und breit in solch hoher Dreieckform. Natürliches Licht fällt einzig durch das kreuzförmige Fenster hinein. Die Räume eignen sich durch ihre spezielle Atmosphäre für Kurse, Seminare und Weiterbildungen, aber auch für Privat- und Vereinsanlässe, und werden dazu von der Kirchgemeinde vermietet:
Das Erd- und das Obergeschoss sind mit Hellraumprojektor ausgerüstet. Zudem wurde eine Treppenraupe angeschafft. Damit können Behinderte mit Rollstühlen alle Treppen problemlos erklimmen und so in jeden Raum gelangen.
Preise und Bedingungen:
Für Veranstaltungen mit Eintritt oder Teilnehmer-Gebühren
wird ein Aufschlag von 20% erhoben.
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| 1/3 Tag: | 7.00 – 12.00 Uhr; 13.00 – 18.00 Uhr; 18.00 – 23.00 Uhr |
| 2/3 Tag: | 7.00 – 18.00 Uhr; 13.00 – 23.00 Uhr |
| Ganzer Tag: | 7.00 – 23.00 Uhr |
Adresse Anna DiCamillo Thunstrasse 2 ( über der Molkerei/Metzgerei )
Tel. Nr. 033 722 35 56 Mobiltel. Nr. 077 444 98 61
Das Kirchgemeindehaus
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| Ansicht von Süden | Ansicht von Nord-Westen | Ansicht von Osten |
Die Bausubstanz und die Ergebnisse der
archäologischen Untersuchungen deuten darauf hin, dass der alte Gebäudeteil
des "Unterweisungshauses" aus dem 16. Jahrhundert stammt und früher als
Ofenhaus benutzt wurde. In der Nordmauer wurden verschiedene Ofenbauetappen
festgestellt. Diese Mauern bis zur Oberkante der Fenster im Obergeschoss
sowie die Backofenfundamente sind noch gut erhalten. Das Ofenhaus wurde
später als Waschküche dem Pfarrhaus zugeteilt. 1901 wurde das Haus auf der
Nordseite erweitert und diente fortan als Unterweisungslokal.
Als im Jahre 1924 die Sekundarschule auf drei Klassen erweitert wurde,
stellte die Kirchgemeinde das Unterweisungslokal als Klassenzimmer zur
Verfügung. Während des zweiten Weltkrieges wurde das Klassenzimmer als
Kantonnement und der Waschraum als Truppenküche benutzt.
Anfangs der 50Jahre baute die Kirchgemeinde die Waschküche zum
Jugendgruppenlokal um. Dieser Raum diente zugleich als Zimmer für
Parallelklassen der Primarschule sowie viele Jahre als Gemeindebibliothek.
Wegen des schlechten baulichen Zustandes befasste sich die Kirchgemeinde
schon seit Jahren mit dem Gedanken eines Um- oder Neubaus des
Unterweisungshauses. Die Denkmalpflege bestand darauf, das ursprünglichen
Ofenhaus als schützenwerte Bausubstanz zu erhalten, wogegen der Anbau aus
dem Jahre 1901 zum Abbruch freigegeben wurde.
Am 12. August 1991 konnte nach langjährigen Planungsarbeiten und
Verzögerungen endlich mit dem Bauarbeiten begonnen werden, und am 20. August
1992 fand der erste Konfirmandenunterricht von Pfr. Willy Lempen im neuen
Kirchgemeindehaus - dem alten "Unterwisigshüsi" (wie es von den Zweisimmern
seit langem genannt wurde) - statt.
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| Sitzungszimmer im Erdgeschoss (12 Plätze an Pulten) | Saal
(90m2 im Obergeschoss; 30 Sitzplätze an Pulten; ca. 70 bei Konzertbestuhlung) |
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| Mehrzweckraum im Dachgeschoss | Küche im Obergeschoss |
Preise und Bedingungen:
| Sitzungszimmer | 1/3 Tag 2/3 Tag Ganzer Tag |
30.00 50.00 60.00 |
| Saal (90m2) | 1/3 Tag 2/3 Tag Ganzer Tag |
50.00 80.00 100.00 |
| Ganzes Haus | 1/3 Tag 2/3 Tag Ganzer Tag |
80.00 130.00 160.00 |
| Küchenbenützung | Teeküche Kochküche |
gratis 40.00 |
| Führungen | Anzumelden im Pfarramt 033 722 12 69 | 50.00 |
Mietzeiten:
| 1/3 Tag: | 7.00 – 12.00 Uhr; 13.00 – 18.00 Uhr; 18.00 – 23.00 Uhr |
| 2/3 Tag: | 7.00 – 18.00 Uhr; 13.00 – 23.00 Uhr |
| Ganzer Tag: | 7.00 – 23.00 Uhr |
Adresse Anna DiCamillo Thunstrasse 2 ( über der Molkerei/Metzgerei )
Tel. Nr. 033 722 35 56 Mobiltel. Nr. 077 444 98 61
1. Zur Verfügung stehende Räumlichkeiten:
1.1. Im Kirchgemeindehaus:
? Erdgeschoss: Foyer mit Garderobe, Sitzungszimmer
? Obergeschoss: Saal, Küche
? Untergeschoss: WC-Anlagen, Putzraum
Das Kirchgemeindehaus ist rollstuhlgängig
1.2. Im Beinhaus:
? Erdgeschoss: Gruppenraum (50m2), WC-Anlage
? Obergeschoss: Gruppenraum (60m2), WC-Anlage, Küche
? Dachgeschoss: Mehrzweckraum ohne Fenster
2. Benutzer
2.1. Die beiden Häuser stehen in erster Linie der Reformierten Kirchgemeinde Zweisimmen zur Verfügung.
2.2. Folgende Gruppen dürfen die Räume unentgeltlich benutzen:
? Der Frauenverein Zweisimmen
? Der Landfrauenverein Zweisimmen
? Der Verein claro-Weltladen
? Veranstaltungen die vom „Ferienpass“ der örtlichen pro Juventute während den Sommerferien durchgeführt werden
? Die Volksschule Zweisimmen und die Musikschule Saanenland Obersimmental MSSO für das Durchführen von Musikunterricht
2.3. Zur Miete berechtigt sind Private, Vereine, Gruppen und Veranstalter. Eine Person zeichnet verantwortlich.
2.4. Interessenten wenden sich an das Sekretariat. Dieses führt den Belegungsplan.
3. Aufsicht und Verwaltung
3.1. Die Oberaufsicht über die beiden Häuser hat der Kirchgemeinderat.
3.2. Dieser bestimmt eines seiner Mitglieder als verantwortliche Ansprechperson.
3.3. Über die Benutzung, Belegung und Art der zugelassenen Veranstaltungen entscheidet das Sekretariat oder, wenn nötig, der Kirchgemeinderat.
4. Benutzung
4.1. Das Mobiliar ist nach jeder Veranstaltung so zu verräumen, wie es die in den Häusern aufliegenden Raumordner vorschreiben.
4.2. Sämtliches Material und Geräte sind am dafür vorgesehenen Platz zu versorgen.
4.3. Das Rauchen ist in beiden Häusern verboten.
4.4. Die Zufahrt zu den Häusern ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Autos müssen auf öffentlichen oder den kirchgemeindeeigenen Parkplätzen parkiert werden.
4.5. Die verantwortliche Person übernimmt die Schlüssel. Sie ist für die Einhaltung der Ordnung sowie für die Schliessung und Rückgabe sofort nach der Veranstaltung verantwortlich.
4.6. Die Häuser sind besenrein zurück zu lassen.
4.7. Schäden sind bei der Schlüsselrückgabe zu melden.
4.8. Organisatorische Fragen müssen mit der Abwartin oder dem Sekretariat geklärt werden.
5. Haftung, Sicherheit, mangelhafte Reinigung
5.1. Der Veranstalter haftet für fehlendes Material und für Schäden, die während der Benutzung entstanden sind.
5.2. Für Nachreinigungen, die wegen mangelhafter Reinigung durch den Mieter nötig werden, wird Rechnung gestellt.
5.3. Bei Streitigkeiten in Fragen der Haftung oder Benutzung entscheidet der Kirchgemeinderat. Gerichtsstand ist Saanen.
6. Kosten
6.1. Die Gebühren sind im Anhang dieses Reglements festgelegt. Sie werden von der Finanzverwalterin in Rechnung gestellt.
6.2. Über eine allfällige Mietzinsreduktion entscheidet der Kirchgemeinderat.
Dieses Reglement tritt auf den 01. August 2011 in Kraft.
Zweisimmen, 12. April 2011
Die Präsidentin des Kirchgemeinderates: Die verantwortliche Kirchgemeinderätin:
Heidi Hodel Elisabeth Ehrbar