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Reformierte Kirchgemeinde, 3770 Zweisimmen |
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Kirche nah und fern
Im Pfarrhaus brennt wieder Licht Am Montag, dem 28. März, war es endlich so weit: wir durften ins frisch renovierte Pfarrhaus in Zweisimmen einziehen! Nach vielen Monaten intensiven Planens und Arbeitens war das Haus bezugsfertig. Nach und nach räumten wir unsere Möbel ein, gestalteten die Räume nach unseren persönlichen Ideen und Vorlieben und fingen an, darin zu wohnen. Mancher in der Gemeinde mag sich gefragt haben, ob das denn sein musste. Muss ein Pfarrer im Pfarrhaus wohnen? Muss im Pfarrhaus Licht brennen? Muss eine Kirchengemeinde viel Geld aufwenden, um ein Pfarrhaus nicht nur vorzuhalten, sondern es auch in einem bewohnbaren Zustand zu bewahren? Nun, da ist zunächst einmal die rechtliche Seite – auch in der Kirche muss es schliesslich nach Recht und Gesetz zugehen. Und da gibt es den Begriff der „Dienstwohnungspflicht“. Das bedeutet, dass im Reglement für jede einzelne Pfarrstelle festgelegt ist, ob der Pfarrer im Pfarrhaus zu wohnen hat. In den Stadtgemeinden oder auch in grösseren Gemeinden mit mehreren Pfarrstellen wird darauf nicht mehr so grosser Wert gelegt; da gibt es dann nur noch die „Residenzpflicht“, die bestimmt, dass der Pfarrer auf dem Gebiet der Kirchengemeinde zu wohnen hat. Ja, in ganz grossen Gemeinden oder auch bei den Funktionalpfarrstellen spricht man von der „Präsenzpflicht“, die die Anwesenheit der Pfarrer zu festgelegten Zeiten in den Diensträumen regelt, etwa im Krankenhaus oder einer Anstalt, oder auch bei Pfarrern mit sogenannten Teildienstverhältnissen. Für mich gibt es gute Gründe, im Pfarrhaus zu wohnen. Und dass es in der Kirchgemeinde Zweisimmen ein Pfarrhaus gibt, war mit ein Grund, mich für diese Gemeinde zu entscheiden: Im Pfarrhaus wohnen keine heraus- und abgehobenen „Geistliche“, sondern Menschen, die bereit sind, mit ihrem ganzen Leben, mit Gelingen und Scheitern für ihren Glauben und ihr Getragen-Sein durch Gott einzustehen. Damit wird deutlich, dass Pfarrersein kein Beruf ist, sondern hier fliessen Leben und Arbeit in einander, oder um es anders zu sagen: das Pfarrhaus bringt die Untrennbarkeit von Amt und Person zum Ausdruck. „Christen sind immer im Dienst“, hat einer gesagt, und das gilt eben auch für Pfarrersleut. Aufgabe des Pfarrers ist es, das tägliche Leben der Menschen mit dem Heil Gottes in Verbindung zu bringen; und dieser Aufgabe ist man dann auch in seinem persönlichen Leben verpflichtet. Er oder sie muss auch in privaten Situationen für das Wort Gottes einstehen und für Fragen nach Sinn und Religion ansprechbar sein, auch wenn dann erforderlichenfalls einen Termin für ein ausführliches dienstliches Gespräch vereinbart wird. Zu dieser Verpflichtung gehört es auch, das Evangelium in der Ausrichtung des eigenen Lebens ernst zu nehmen. Ihr entspricht die berechtigte Erwartung, im Falle des Scheiterns trotz ehrlichen Bemühens mit einem offenen Umgang und einer neuen Chance rechnen zu dürfen. Dabei wird es immer wieder dazu kommen, dass sich Privates und Dienstliches nicht genau von einander trennen lassen, dass sie sich durchmischen. Das ist geradezu ein Merkmal des Pfarrberufes – und des Pfarrhauses. Im Pfarrhaus darf jeder Zuwendung und Hilfe erwarten – auch ausserhalb der üblichen „Geschäftszeiten“. Das Pfarrhaus hat offene Türen. Seit Martin Luther und Catharina von Bora kurz nach Beginn der Reformation im Jahre 1525 das erste evangelische Pfarrhaus begründeten, hat es auch stets eine besondere Rolle im Kulturleben gespielt. Die Offenheit des Pfarrhauses, die Verbindung von Glauben und Denken haben im Geistesleben viele herausragende Persönlichkeiten hervorgebracht; ein Wissenschaftler will gar herausgefunden haben, dass etwa die Hälfte aller bedeutenden wissenschaftlich und kulturell arbeitenden Menschen aus einem Pfarrhaus stammten. Auch wenn das sicherlich übertrieben ist, unterstreicht es doch die Bedeutung des evangelischen Pfarrhauses. Nun gehen ja in jüngerer Zeit manche Pfarrerinnen und Pfarrer aus dem Pfarrhaus in teils angemietete Häuser und Wohnungen, teils erwerben sie selbst Wohneigentum; die Pfarrhäuser werden zu Kirchgemeindehäusern oder Büros umgestaltet, manche stehen auch über lange Zeit leer. Dies mag in einzelnen Fällen sicherlich angemessen und richtig sein. Aber es führt auch zu Problemen, etwa dann, wenn der Pfarrer die Gemeinde wechseln will, aber sein Haus, seine Wohnung nicht vermietet oder verkauft bekommt. Und manche Gemeinde, die erst freudig dem Auszug ihres Pfarrers aus dem Pfarrhaus zugestimmt hat, merkt spätestens nach seinem Weggang oder seiner Pensionierung, wie schwierig es sein kann, eine Pfarrstelle ohne Pfarrhaus wiederzubesetzen. Sie sehen, es sprechen viele Gründe für das Pfarrhaus – und ich bin froh und dankbar, in einem leben und arbeiten zu dürfen. Günter O. Fassbender Suppenzmittag: Ein guter Erfolg Nach einem Gottesdienst für „Gross u Chli“, wo das Thema „Bodenschätze in Afrika“ thematisiert und über unsere eigenen Schätze nachgedacht wurde, verspürten viele Hunger. Sie begaben sich ins Beinhaus und genossen eine feine Gulaschsuppe. Dazwischen schnell noch einen Blick ins neu renovierte Pfarrhaus. Bei Kaffee und Kuchen konnte man herrlich plaudern. Das Suppenzmittag ergab denn auch den schönen Erlös von Fr. 1‘560.00 zugunsten Brot für Alle. Einen grossen Dank der OeME-Gruppe für die Organisation, den SchülerInnen für die Mithilfe, der Suppenküche im Spital und allen Dessert - SpenderInnen. Der Kirchgemeinderat und die Pfarrer
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